Allgemeine Geschäftsbedingungen

Allgemeine Geschäftsbedingungen

für Verträge, die zwischen

der Gess Entertainment GmbH & Co. KG, Hauptstraße 25, 82256 Fürstenfeldbruck

Amtsgericht München, HRA 100438

 – im Folgenden „Anbieter“ –

und

den in § 2 des Vertrags bezeichneten Kunden

– im Folgenden „Kunde“ –

geschlossen werden.

§ 1 Geltungsbereich, Begriffsbestimmungen

(1) Für die Geschäftsbeziehung zwischen dem Anbieter und dem Kunden gelten ausschließlich die nachfolgenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen in ihrer zum Zeitpunkt des Vertragsschlusses gültigen Fassung. Abweichende allgemeine Geschäftsbedingungen des Kunden werden nicht anerkannt, es sei denn, der Anbieter stimmt ihrer Geltung ausdrücklich schriftlich zu. Selbst wenn der Anbieter auf ein Schreiben oder eine E-Mail Bezug nimmt, das Geschäftsbedingungen des Kunden oder eines Dritten enthält oder auf solche verweist, liegt darin kein Einverständnis mit der Geltung jener Geschäftsbedingungen.

(2) Die Angeboteder Gess Entertainment GmbH & Co. KG richten sich ausschließlich an Interessenten/Kunden, die das 18. Lebensjahr vollendet haben und Unternehmer im Sinne des BGB sind.

(3) Der Kunde ist Verbraucher, soweit der Zweck der georderten Lieferungen und Leistungen nicht überwiegend seiner gewerblichen oder selbständigen beruflichen Tätigkeit zugerechnet werden kann. Dagegen ist Unternehmer jede natürliche oder juristische Person oder rechtsfähige Personengesellschaft, die beim Abschluss des Vertrags in Ausübung ihrer gewerblichen oder selbständigen beruflichen Tätigkeit handelt.

§ 2 Vertragsschluss

Ein Vertragsschluss kommt üblicherweise dergestalt zustande, dass der Auftraggeber/Kunde entweder beim Anbieter anruft oder aber vom Anbieter auf sein Verlangen angerufen wird. Im Rahmen des Telefongesprächs wird dem Kunden vom Anbieter ein Angebot unterbreitet, welches dieser direkt annehmen kann. Unmittelbar nach der Annahme des Angebotes erhält der Kunde/Interessent eine Rechnung per E- Mail mit der gleichzeitigen Erklärung der Annahme des Kaufangebotes (Auftragsbestätigung), die aber nicht konstitutiv ist. Im Übrigen gelten die gesetzlichen Bestimmungen, so dass ein Vertragsschluss insbesondere auch per Mail oder durch sonstige Kommunikationsformen möglich bleibt.

§ 3 Leistung / Mitwirkung des Kunden

(1) Mit Vertragsabschluss bietet der Anbieter dem Kunden Beratungs- und Umsetzungsleistungen (allgemein „Leistungen“) für die Erstellung, Erweiterung, Optimierung und Pflege von Online-Marketing-Kampagnen für Produkte / Dienstleistungen des Kunden an. Soweit nicht ausdrücklich schriftlich abweichend vereinbart, schuldet der Anbieter dem Kunden nicht die Erbringung eines Werkes oder eines konkreten Erfolgs.

(2) Werden bei der Leistungsbestellung vom Vertrag abweichende Bedingungen durch den Kunden vorgegeben, so werden diese erst wirksam, wenn der Anbieter diesen in Textform ausdrücklich zustimmt. Schweigen des Anbieters sowie die Aufnahme von Tätigkeiten durch den Anbieter gelten in diesem Fall nicht als Zustimmung.

(3) Etwaige Termine und Zielvorgaben des Kunden sind für den Anbieter grundsätzlich nicht bindend, es sei denn, der Anbieter hat dies ausdrücklich wenigstens in Textform zugesichert. Fristen für die Leistungserbringung durch den Anbieter beginnen erst nach Ausgleich der jeweils fälligen Rechnungsbeträge und Erbringung der nach dem Vertrag erforderlichen und vereinbarten Mitwirkungshandlungen des Kunden.

(4) Dem Kunden ist bekannt und bewusst, dass die Algorithmen von Anbietern wie z.B. Facebook, Instagram und Google geheim sind und der permanenten Weiterentwicklung/Änderung unterliegen. Dem Kunden ist ferner bekannt und bewusst, dass die Anbieter jederzeit berechtigt sind, ggf. auch ohne Angabe von Gründen zu stoppen, einzustellen oder zu beschränken. Für eine derartige Einstellung ist der Anbieter grundsätzlich nur bei kausal schuldhaftem Verhalten verantwortlich. Der Vergütungsanspruch bleibt regelmäßig unberührt.

(5) Der Erfolg der Leistung des Anbieters hängt auch von der Mitwirkung des Kunden ab. Der Kunde hat die ihm obliegenden Mitwirkungshandlungen steht vollständig und fristgemäß auf erstes Anfordern des Anbieters zu erbringen. Unterlässt der Kunde eine Mitwirkungshandlung und verhindert damit die Leistungserbringung durch den Anbieter, bleibt der Vergütungsanspruch des Anbieters unberührt.

(6) Der Kunde muss dem Anbieter kostenfrei und unverzüglich kostenlos sämtliche Inhalte zur Verfügung stellen, die für die Leistungserbringung des Anbieters im Rahmen der Vertragsbeziehung erforderlich sind, z.B. Textvorlagen, Bildvorlagen (mit entsprechender Urheberrechtsberechtigung/Lizenz zur Verwendung auf den Plattformen der Werbeanbieter gemäß deren Bedingungen), Login-Daten der Fremd-Dienste. Vorbehaltlich abweichender Vereinbarungen sind die Daten digital zu übergeben und marktübliche Dateiformate sind zu verwenden, die der Anbieter auf Nachfrage benennt.

(7) Der Anbieter hat ein Leistungsbestimmungsrecht gemäß § 315 BGB, soweit es um die individuelle Ausgestaltung der Leistungen geht.

(8) Die Entgelte des Anbieters umfassen das Werbebudget nicht. Dieses ist vom Kunden gesondert und auf erstes Anfordern zur Verfügung zu stellen und durch geeignete Zahlmethoden der jeweiligen Werbeplattform gegenüber zu bezahlen.

(9) Die beim Anbieter gebuchten Leistungen sind nicht übertragbar. Eine Abtretung ist nur mit ausdrücklichem vorherigem Einverständnis des Anbieters zulässig.

(10) Stellt der Anbieter dem Kunden im Rahmen der Vertragsbeziehung Domains/Landeseiten/Webseiten zur Verfügung, erfolgt deren Zurverfügungstellung vorbehaltlich einer ausdrücklichen abweichenden Vereinbarung wenigstens in Textform nur bis zum Ende der Vertragslaufzeit. Im Zweifel gilt eine weitergehende Überlassung über den Vertragszeitraum nicht als vereinbart.

(11) Der Anbieter ist für Rechtskonformität von Werbekampagnen, Landeseiten, Webseiten und anderen Werbemitteln, die im Rahmen der Kundenbeziehungen für den Kunden erstellt werden, nicht verantwortlich. Der Kunde ist verpflichtet, die Werbemittel vor Veröffentlichung eigenständig zu überprüfen und etwaig erforderliche Änderungen dem Anbieter mitzuteilen. Der Anbieter prüft keine möglichen Rechtsverletzungen durch verwendete Schlüsselworte, Anzeigentexte, Programmcode, Inhalte und Gestaltungselemente und dergleichen. Insbesondere ist der Anbieter nicht verpflichtet, die verwendeten Materialien auf mögliche Verletzungen von Schutzrechten Dritter zu überprüfen. Diese Pflicht obliegt ebenfalls dem Kunden. Der Kunde hält den Anbieter auf erstes Anfordern frei von sämtlichen Ansprüchen Dritter. Kunde und Anbieter werden sich unverzüglich schriftlich benachrichtigen, falls ihnen gegenüber Ansprüche Dritter geltend gemacht werden.

§ 4 Preise und Versandkosten

(1) Alle Preise verstehen sich einschließlich der jeweils gültigen gesetzlichen Umsatzsteuer.

(2) Die vertragliche Vergütung ist vorab, entweder als einheitlicher Zahlbetrag oder im Rahmen von monatlichen Teilzahlungen zum Monatsersten fällig. Kommt der Kunde mit seinen Mitwirkungspflichten gemäß § 3 oder seiner Zahlungsverpflichtung gemäß § 4 Abs. 2 S. 1 mit mehr als einer als 15 Werktagen in Verzug, ist der gesamte noch offene Restvergütungsbetrags insgesamt und sofort zur Zahlung fällig und wird ab diesem Zeitpunkt mit den Verzugszinsen in gesetzlicher Höhe verzinst.

(3) Eine Aufrechnung ist wechselseitig nur mit anerkannten, unbestrittenen oder rechtskräftig festgestellten Forderungen möglich. Gleiches gilt für etwaige Zurückbehaltungsrechte.

§ 5 Leistungen, die einer Abnahme bedürfen

(1) Der Anbieter erbringt grundsätzlich Dienstleistungen, die keiner Abnahme bedürfen. Sofern eine vertraglich vereinbarte Leistung im Einzelfall dem Werkvertragsrecht unterliegt, gilt in Bezug auf diese Leistungen was folgt.

(2) Der Anbieter kann vom Kunden Teilabnahmen von Teilleistungen verlangen. Der Kunde ist verpflichtet, binnen angemessener Frist, die vom Anbieter gesetzt wird, die Leistungen zu prüfen und abzunehmen. Mit Ablauf dieser Frist gilt die Leistung als abgenommen, sofern der Kunde nicht fristgerecht entsprechende Mängel rügt.

(3) Die abzunehmende (Teil-)Leistung gilt auch dann als abgenommen, wenn der Kunde auf Aufforderung des Anbieters nicht binnen 7 Werktagen wenigstens in Textform erklärt.

§ 6 Vertragsdauer, Vertragsbeendigung, Kündigung, Verzug Anbieter

(1) Der Vertrag beginnt grundsätzlich ab Auftragseingang, sofern nicht im Einzelfall ein abweichender Beginn vereinbart wurde.

(2) Der Vertrag hat die vereinbarte Laufzeit und kann ordentlich nicht vorzeitig beendet werden. Der Vertrag endet mit der vereinbarten Laufzeit, ohne dass es einer Kündigung bedarf. Eine automatische Verlängerung des Vertrages ist nicht vereinbart. Das Recht zur außerordentlichen Kündigung bleibt hiervon unberührt.

(3) In Fällen einer dauerhaften Betreuung gilt der Vertrag als auf unbestimmte Zeit abgeschlossen. In diesen Fällen ist eine Kündigung unter Einhaltung einer Kündigungsfrist von einem Monat zum Monatsende möglich. Das Recht zur außerordentlichen Kündigung bleibt hiervon unberührt.

§ 7 Factoring, Verzug Kunde

(1) Der Anbieter arbeitet mit der Teba Kreditbank Factoring GmbH zusammen. Zahlungen sind daher an die Verrechnungsstelle der Teba Kreditbank Factoring GmbH zu richten, an die Ansprüche aus der Vertragsbeziehung abgetreten sind.

(2) Das Zahlungsziel ist in diesen Fällen auf der Rechnung ausgewiesen.

(3) Bei Zahlungsverzug seitens des Kunden ist der Anbieter berechtigt, die Erbringung von Leistungen von der Zahlung des Kunden abhängig zu machen. Die Einstellung der Leistungserbringung durch den Anbieter befreit den Kunden nicht von der Zahlungsverpflichtung.

(4) Der Anbieter behält sich vor, weitere Leistungen nur zu erbringen, wenn alle offenen Forderungen nebst allen Kosten für das Inkasso bzw. die Rechtsverfolgung beglichen sind.

(5) Der Anbieter ist in dem Fall berechtigt, seine zukünftigen Leistungen nur noch gegen Vorkasse bzw. Hinterlegung einer Kaution und vollständige Zahlung zu erbringen.

§ 8 Haftung

(1) Ansprüche des Kunden auf Schadensersatz sind ausgeschlossen. Hiervon ausgenommen sind Schadensersatzansprüche des Kunden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers, der Gesundheit oder aus der Verletzung wesentlicher Vertragspflichten (Kardinalpflichten) sowie die Haftung für sonstige Schäden, die auf einer vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Pflichtverletzung des Anbieters, seiner gesetzlichen Vertreter oder Erfüllungsgehilfen beruhen. Wesentliche Vertragspflichten sind solche, deren Erfüllung zur Erreichung des Ziels des Vertrags notwendig ist.

(2) Bei der Verletzung wesentlicher Vertragspflichten haftet der Anbieter nur auf den vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden, wenn dieser einfach fahrlässig verursacht wurde, es sei denn, es handelt sich um Schadensersatzansprüche des Kunden aus einer Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit. Der Kunde ist zur Anfertigung von Backups verpflichtet. Der Schaden begrenzt sich bei unterlassenen Backups auf den typischen Wiederherstellungsaufwand, der bei Anfertigung von Backups angefallen wäre.

(3) Die Einschränkungen der Abs. 1 und 2 gelten auch zugunsten der gesetzlichen Vertreter und Erfüllungsgehilfen des Anbieters, wenn Ansprüche direkt gegen diese geltend gemacht werden.

(4) Die sich aus Abs. 1 und 2 ergebenden Haftungsbeschränkungen gelten nicht, soweit der Anbieter den Mangel arglistig verschwiegen oder eine Garantie für die Beschaffenheit der Sache übernommen hat. Das gleiche gilt, soweit der Anbieter und der Kunde eine Vereinbarung über die Beschaffenheit der Sache getroffen haben. Die Vorschriften des Produkthaftungsgesetzes bleiben unberührt.

§ 9 Urheber- und Nutzungsrechte, Schutzrechte Dritter

(1) Alle urheberrechtlichen Nutzungsrechte an den überlassenen Unterlagen verbleiben beim Anbieter. Dem Kunden/Interessenten ist es untersagt, die Unterlagen zur Weitergabe an Dritte zu vervielfältigen. Ausgenommen ist die Vervielfältigung zum Zwecke der eigenen Datensicherung. Ein Vervielfältigungsexemplar darf nur angefertigt werden und für eigene Zwecke verwendet werden, wenn das Original infolge einer Beschädigung oder Zerstörung nicht mehr verwendbar ist. Gedruckte Unterlagen dürfen in keinem Fall, auch nicht auszugsweise, nachgedruckt oder nachgeahmt werden. Es werden insoweit nur einfache Nutzungsrechte in einem für die Vertragserfüllung erforderlichen Umfang eingeräumt. Dies gilt unter dem Vorbehalt, dass der Kunde seinen vertraglichen Zahlungsverpflichtungen nachkommt. Ist eine Ratenzahlung vereinbart, gehen über das Vertragsende hinausgehende einfache Nutzungsrechte erst mit vollständiger Zahlung auf den Kunden über. Die Weitergabe von Arbeits- und Leistungsergebnissen an Dritte, auch an verbundene Unternehmen, wird ausgeschlossen. Dies gilt ebenfalls für eine Bearbeitung und Umgestaltungen gemäß § 23 UrhG.

(2) Der Kunde gewährleistet, dass die dem Anbieter überlassene Arbeitsmaterialien (z.B. Fotos) frei von Rechten Dritter sind oder die für die Zwecke des Hauptvertrags erforderlichen Genehmigungen vorliegen. Der Kunde stellt den Anbieter insoweit von jeglicher Inanspruchnahme Dritter frei.

§ 10 Referenznennung

(1) Der Anbieter darf den Kunden in eigenen Werbemitteln und Veranstaltungen als Referenz nennen. Dies umfasst auch die Nennung und Benutzung evtl. geschützter Bezeichnungen oder Logos des Kunden, für die der Kunde insoweit ein einfaches und beschränktes Nutzungsrecht einräumt. Der Anbieter ist zur Nennung nicht verpflichtet.

§ 11 Widerrufsrecht

Ein Widerrufsrecht für Unternehmer im Sinne des § 14 BGB und Kaufleute nach dem HGB besteht weder nach dem Gesetz noch wird ein solches vom Anbieter eingeräumt.

§ 12 Datenschutz und Datensicherheit

Soweit der Kunde an den Anbieter personenbezogene Daten weiterleitet, versichert er dem Anbieter, hier bei Datenschutzvorschriften, insbesondere die der DS-GVO und des Bundesdatenschutzgesetzes einzuhalten. Eine etwaige Auftragsdatenverarbeitung durch den Anbieter ist gesondert kostenpflichtig. Die Parteien werden in diesem Falle eine gesonderte vertragliche Grundlage für die Auftragsdatenverarbeitung abschließen.

§ 13 Schlussbestimmungen

(1) Auf Verträge zwischen dem Anbieter und den Kunden findet das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts Anwendung. Die gesetzlichen Vorschriften zur Beschränkung der Rechtswahl und zur Anwendbarkeit zwingender Vorschriften insbes. des Staates, in dem der Kunde als Verbraucher seinen gewöhnlichen Aufenthalt hat, bleiben unberührt.

(2) Sofern es sich beim Kunden um einen Kaufmann, eine juristische Person des öffentlichen Rechts oder um ein öffentlich-rechtliches Sondervermögen handelt, ist Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus Vertragsverhältnissen zwischen dem Kunden und dem Anbieter der Sitz des Anbieters.

(3) Der Vertrag bleibt auch bei rechtlicher Unwirksamkeit einzelner Punkte in seinen übrigen Teilen verbindlich. Anstelle der unwirksamen Punkte treten, soweit vorhanden, die gesetzlichen Vorschriften. Soweit dies für eine Vertragspartei eine unzumutbare Härte darstellen würde, wird der Vertrag jedoch im Ganzen unwirksam.