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Präambel
Die Vertragspartner akzeptieren mit Abschluss einer Vereinbarung mit Lead Magneten die nachstehenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen („AGB“).
Der besseren Lesbarkeit werden personenbezogene Bezeichnungen nur in der männlichen Form angeführt. Diese und andere Begrifflichkeiten sind als geschlechtsneutral zu verstehen.
Diese AGB können jederzeit auf der Website https://www.leadmagneten.de/agbleadkauf aufgerufen und ausgedruckt werden.
1.1
Die nachfolgenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) gelten für das Vertragsverhältnis zwischen der Leadmagneten GmbH & Co. KG, im Weiteren als „Lead Magneten“ bezeichnet und den Kunden, von welchen Lead Magneten Kontaktdaten erhält, im Folgenden „Anfragenden“ genannt, sowie den Firmenkunden, denen Lead Magneten qualifizierte Anfragen übermittelt, im Folgenden als „Partnerunternehmen“ bezeichnet.
1.2
Diese AGB sind für die Nutzung sämtlicher Websites von Lead Magneten bindend, unabhängig davon, auf welcher der Lead Magneten-Websites oder Portalen sich Anfragende oder Partnerunternehmen einloggen, registrieren oder anmelden und für welches Produkt sie sich interessieren. Abweichende Regelungen gelten nur, wenn sie durch individuelle Vereinbarungen festgelegt wurden.
1.3
Abweichende Bedingungen von diesen AGB werden nur anerkannt, wenn Lead Magneten ihrer Geltung ausdrücklich zustimmt. Eine bloße Nichtablehnung fremder Bestimmungen gilt nicht als Zustimmung.
2. Gegenstand
2.1
Lead Magneten betreibt Online-Kommunika/onsma.nahmen, die es Anfragenden ermöglichen, über Formulare Anfragen zu verschiedenen Produkten und Dienstleistungen in das System einzugeben. Zusätzlich bietet Lead Magneten weitere Kommunika/onskan.le, über die Anfragende Kontakt aufnehmen können, um Angebotsvergleiche anzufordern. Lead Magneten prüft und vervollständigt diese Anfragen durch Telefonate mit den Anfragenden und übermittelt dann die qualifizierten Anfragen als Datensätze an passende Partnerunternehmen. Diese kaufen die Anfragen und werden dazu veranlasst, entsprechende Angebote direkt an die Anfragenden zu senden. Lead Magneten wählt Partnerunternehmen aus, die sich für den Ankauf und die Übermittlung von Anfragen angemeldet haben und dafür ein vereinbartes Entgelt zahlen. Außerdem kann Lead Magneten weitere Anbieter und Partnerunternehmen dazu auffordern, Angebote abzugeben. Die Anzahl der Partnerunternehmen, an die eine Anfrage weitergeleitet wird, ist auf maximal 4 begrenzt, und Lead Magneten entscheidet eigenständig darüber, an wie viele Partnerunternehmen eine Anfrage vermittelt wird.
2.2
Die an Lead Magneten angetragenen Daten werden durch die Anfragenden im Rahmen eines unentgeltlichen Auftrags übermittelt. Lead Magneten ist nicht dafür verantwortlich, dass die gewünschten Aufträge zustande kommen oder erfolgreich ausgeführt werden. Die Anfragen werden anhand der vom Anfragenden bereitgestellten Angaben im Formular qualifiziert und an die jeweiligen Partnerunternehmen verkauft und übermittelt.
2.3
Lead Magneten übernimmt lediglich die telefonische Qualifizierung, den Verkauf und die Weitergabe der Anfrage an geeignete Partnerunternehmen. Lead Magneten kann nicht überprüfen, ob die Angaben des Anfragenden zutreffend und vollständig sind.
2.4
Das Einreichen von Anfragen über die Online-Formulare und andere Kommunikationskanäle der Anfragenden dient lediglich als unverbindliche Aufforderung zur Abgabe von Angeboten und stellt keine verbindliche Vertragserklärung gegenüber den anbietenden Partnerunternehmen dar. Der Anfragende entscheidet nach Erhalt der entsprechenden Angebote, ob und an welche Firma er den Auvergeben möchte. Ein Vertragsverhältnis zwischen dem Anfragenden und den Partnerunternehmen kommt nur durch direkte Interaktion zwischen diesen beiden zustande.
2.5 Lead Magneten behält sich das Recht vor, einzelne Funktionen ihres Internetdienstes kontinuierlich zu aktualisieren oder anzupassen, gegebenenfalls auch einzuschränken. Ebenso behält sie sich vor, die angebotenen Dienste auf den Lead Magneten-Websites zu ändern, einzustellen oder abweichende Dienste anzubieten.
2.6
Lead Magneten kann aufgrund technischer Unmöglichkeiten keine uneingeschränkte Verfügbarkeit der Websites garantieren. Die Partnerunternehmen erkennen an, dass Wartungs-, Kapazitäts- oder Sicherheitsprobleme sowie externe Ereignisse wie Stromausfälle oder Störungen der Telekommunikationsnetze die Funktionalität der Lead Magneten-Websites und der angebotenen Dienste beeinträchtigen können.
2.7
Es ist ohne vorherige ausdrückliche Zustimmung von Lead Magneten untersagt, Inhalte der Lead Magneten-Websites zu kopieren, zu verändern, Dritten zugänglich zu machen oder anderweitig zu verwenden.
3. Anmeldung und Vertragsschluss
3.1
Um von den Dienstleistungen von Lead Magneten Gebrauch zu machen, müssen Partnerunternehmen sich anmelden. Diese Anmeldung kann auf verschiedenen Wegen erfolgen, einschließlich telefonisch, per Fax, über ein Formular, per E-Mail oder über das von Lead Magneten bereitgestellte Registrierungssystem. Der Vertrag kommt zustande, wenn Lead Magneten (i) eine Auftragsbestätigung sendet, (ii) die Parteien einen Vertrag abschließen, oder (iii) spätestens mit der ersten Leistungserbringung durch Übermittlung von Anfragen.
3.2
Die Anmeldung ist kostenfrei, jedoch behält sich Lead Magneten das Recht vor, die Anmeldung an weitere Bedingungen wie z.B. eine Bonitätsprüfung zu knüpfen.
3.3
Die Registrierung ist ausschließlich für Unternehmen erlaubt, die gemäß den Bestimmungen des Bürgerlichen Gesetzbuchs (BGB) rechtmäßig Waren und/oder Dienstleistungen geschäftlich anbieten. Durch die Registrierung bei Lead Magneten stimmt das Partnerunternehmen einer Vereinbarung zu, die sicherstellt, dass es über eine gültige Gewerbeanmeldung oder ein vergleichbares amtliches Dokument verfügt und alle erforderlichen Versicherungen und Genehmigungen besitzt. Das Partnerunternehmen verpflichtet sich, nur Arbeiten auszuführen, für die es qualifiziert ist, und die Standards seiner Branche einzuhalten. Es wird erwartet, dass das Partnerunternehmen Anfragen zeitnah bearbeitet und qualitativ hochwertige Arbeit liefert.
3.4
Die Registrierung als Partnerunternehmen steht natürlichen und juristischen Personen offen, unterliegt jedoch der Genehmigung durch Lead Magneten. Für juristische Personen sind genaue Angaben zu den Vertretungsverhältnissen erforderlich.
3.5
Das Partnerunternehmen verpflichtet sich, bei der Registrierung wahrheitsgemäße Angaben zu machen und Änderungen dieser Daten unverzüglich an Lead Magneten zu melden.
3.6
Lead Magneten kann den registrierten Partnerunternehmen Benutzernamen und Passwörter zuweisen oder diesen erlauben, diese selbst zu wählen. Es besteht jedoch kein Anspruch auf bestimmte Benutzernamen oder Passwörter, und das Partnerunternehmen ist dafür verantwortlich sicherzustellen, dass keine Rechte Dritter verletzt werden.
3.7
Jedes Partnerunternehmen darf sich nur einmal registrieren. Lead Magneten behält sich das Recht vor, Mehrfachregistrierungen zu löschen.
3.8
Eine erfolgreiche Registrierung als Partnerunternehmen begründet keinen Rechtsanspruch auf die Nutzung der Dienste von Lead Magneten. Lead Magneten kann die Mitgliedschaft von Partnerunternehmen beenden, wenn diese wiederholt gegen ihre Verpflichtungen verstoßen.
3.9
Durch die Registrierung bei Lead Magneten versichert das Partnerunternehmen, zum Zeitpunkt der Registrierung weder eine eidesstattliche Versicherung abgegeben zu haben noch zahlungsunfähig zu sein. Im Falle einer solchen Situation verpflichtet sich das Partnerunternehmen, Lead Magneten unverzüglich zu informieren, spätestens jedoch innerhalb von zwei Werktagen nach Abgabe der eidesstattlichen Versicherung oder dem Eintritt der Zahlungsunfähigkeit.
4. Leistungen von Lead Magneten
4.1 Verpflichtungen der Partnerunternehmen
4.1.1
Es ist erforderlich, dass die Partnerunternehmen Lead Magneten eine gültige E-Mail-Adresse zur Verfügung stellen. Alle Mitteilungen und Anfragen seitens Lead Magneten an das Partnerunternehmen werden an diese E-Mail-Adresse gesendet, es sei denn, es besteht eine gesetzliche oder vertragliche Verpflichtung zu einer strengeren Form. Das Partnerunternehmen muss sicherstellen, dass die an die angegebene E-Mail-Adresse gesendeten Nachrichten ordnungsgemäß empfangen werden und nicht zurückgewiesen werden, beispielsweise aufgrund von Speicherkapazitätsüberschreitungen oder Aktivierung von Spam-Filtern.
4.1.2
Die Nutzung des Online-Dienstes von Lead Magneten darf ausschließlich mit herkömmlichen Programmen oder gegebenenfalls von Lead Magneten bereitgestellter Software erfolgen. Die Verwendung automatisierter Software, wie z. B. Skript-Programmen, ist nicht gestattet, es sei denn, Lead Magneten hat dies ausdrücklich schriftlich genehmigt. Dies gilt auch dann, wenn diese Software nur zur Generierung oder Gewinnung bestimmter Daten dient.
4.2 Datenübermittlung und Verfügbarkeit
4.2.1
Anfragen werden per E-Mail an eine vom Partnerunternehmen bereitgestellte E-Mail-Adresse gesendet. Die E-Mail enthält eine PDF- und eine CSV-Datei mit den verfügbaren Anfragedaten. Darüber hinaus können die Daten auch über eine API zur Verfügung gestellt werden. Lead Magneten kann die Funktionalität der Schnittstelle nur insoweit gewährleisten, als diese im direkten Einflussbereich von Lead Magneten liegt. Das Partnerunternehmen ist daher verpflichtet, den korrekten Empfang der Daten selbst zu überprüfen, insbesondere durch Vergleich mit den parallel per E-Mail versendeten Anfragedaten. Lead Magneten stellt monatliche Berichte mit allen übermittelten Anfragen zur Verfügung, um sowohl die Rechnung als auch die vollständige Übermittlung aller Anfragen zu ermöglichen.
4.3 Weitergabe von Anfragen
4.3.1
Die Partnerunternehmen sind sich bewusst, dass Lead Magneten Anfragen auch anderen Partnerunternehmen zur Verfügung stellt. Es besteht jedoch keine Exklusivität hinsichtlich der übermittelten Anfragen und der enthaltenen Daten, es sei denn, dies wurde anders vereinbart. Die Anzahl der Empfänger einer Anfrage eines einzelnen Anfragenden ist jedoch vertraglich auf maximal 4 Partnerunternehmen begrenzt.
4.4 Rechte der Partnerunternehmen
4.4.1
Alle Partnerunternehmen haben das Recht, die Anfragen mit den von Lead Magneten erhobenen und erstellten Daten gemäß ihrer jeweiligen Vereinbarung zu bestellen und zu erwerben. Sobald Anfragen von Lead Magneten erhalten und geprüft wurden, werden sie nach positiver Überprüfung unverzüglich an Partnerunternehmen weitergeleitet.
4.4.2
Die Partnerunternehmen sind nur berechtigt, die zur Verfügung gestellten Daten zur Bearbeitung der Anfragen zu nutzen. Die Weiterleitung an nicht von Lead Magneten autorisierte Dritte sowie die darüber hinausgehende Nutzung der Daten ist nicht gestattet, es sei denn, es wurde vertraglich anders vereinbart. Insbesondere ist es den Partnerunternehmen nicht gestattet, Leads weiterzuverkaufen.
4.5 Gewährleistung und Reklamation von Anfragen
4.5.1
Lead Magneten gewährleistet den Partnerunternehmen, dass die qualifizierten Anfragen die vertraglich vereinbarten Anforderungen erfüllen, sofern diese von dem Anfragenden zur Verfügung gestellt wurden. Dies stellt eine vertragliche Vereinbarung im Sinne des § 434 Abs. 1 Satz 1 BGB dar.
4.5.2
Bei nicht vertragsgemäßer Beschaffenheit der Anfragen haben die Partnerunternehmen ein Recht auf Nacherfüllung gemäß § 439 BGB. Das Partnerunternehmen muss die betreffende Anfrage innerhalb von 14 Tagen nach Erhalt unter Angabe der korrekten Anfragen-ID und eines Reklamationsgrundes gemäß § 377 Abs. 1 HGB ordnungsgemäß per E-Mail an info@leadmagneten.de reklamieren.
4.5.3
Sollte die Telefonnummer des Anfragenden nachweislich nicht korrekt sein, gilt eine längere Rügefrist von 6 Monaten. In diesem Fall muss das Partnerunternehmen unverzüglich nach Kenntnisnahme eine Mitteilung an Lead Magneten senden, um eine Korrektur zu ermöglichen. Die Reklamationsgründe müssen vom Partnerunternehmen nachgewiesen werden. Bei einer berechtigten Reklamation kann Lead Magneten nach eigenem Ermessen eine Nachbesserung vornehmen, die Anfrage durch eine kostenlose Ersatzanfrage ersetzen, eine Stornierung vornehmen oder die Rechnung gutschreiben. Die Gewährleistungsfrist beträgt 12 Monate.
4.5.4
Lead Magneten ist bestrebt, Scheinanfragen zu erkennen und gegebenenfalls zu filtern. Jedoch kann Lead Magneten nicht garantieren, dass hinter jedem Datensatz ein ernsthaftes Interesse steht. Aus Kulanz gewährt Lead Magneten den Partnerunternehmen im Falle einer nachweisbaren Scheinanfrage eine Reklamationsmöglichkeit. Es ist jedoch zu beachten, dass Lead Magneten nicht sicherstellen kann, ob die anfragende Person in allen Punkten wahrheitsgemäße Angaben gemacht hat.
4.6 Vergütung
4.6.1
Die Vergütung für übermittelte Anfragen erfolgt gemäß individueller Vereinbarung, unabhängig davon, ob es zu einem Vertragsschluss zwischen dem Anfragenden und dem Partnerunternehmen kommt. Die Anfragen werden in Form von Datensätzen erworben, wobei das Partnerunternehmen die vereinbarten Preise je übermittelter Anfrage zu zahlen hat. Die Anzahl der Anfragen kann je nach vertraglicher Vereinbarung eine Mindestbestellmenge oder eine feste Bestellmenge darstellen und steht unter dem Vorbehalt der Verfügbarkeit.
4.6.2
Rechnungen werden von Lead Magneten per E-Mail an das Partnerunternehmen verschickt, sofern keine andere Vereinbarung getroffen wurde. Die Zahlung erfolgt gemäß der bei Vertragsschluss vereinbarten Zahlungsmethode. Bei vereinbartem Lastschriftverfahren muss das Partnerunternehmen stets für ausreichende Deckung sorgen. Eine Rücklastschrift berechtigt Lead Magneten zur Berechnung einer Transaktionskostenpauschale in Höhe von 25 € zzgl. gesetzlicher Mehrwertsteuer, sofern kein Verschulden seitens Lead Magneten vorliegt.
4.6.3
Das Partnerunternehmen gerät 14 Tage nach Erhalt einer Rechnung in Verzug.
4.6.4
Gegen Entgeltforderungen von Lead Magneten kann nur mit unbestrittenen oder rechtskräftig festgestellten Forderungen aufgerechnet werden.
4.6.5
Lead Magneten ist berechtigt, Dritte mit dem Inkassomanagement zu beauftragen und die erforderlichen Daten an diese weiterzugeben. Außerdem ist Lead Magneten berechtigt, Entgeltforderungen an Dritte abzutreten.
4.7
Jede Handlung, die die Infrastruktur von Lead Magneten in ihrer Funktionalität beeinträchtigt, ist untersagt.
5. Preise und Zahlungsbedingungen
5.1
Die Preise für die Dienstleistungen von Lead Magneten basieren auf den jeweils aktuellen Preislisten und können von Lead Magneten jederzeit angepasst werden.
5.2
Die Preise verstehen sich zuzüglich der geltenden gesetzlichen Umsatzsteuer.
5.3
Lead Magneten stellt den Partnerunternehmen monatlich eine Rechnung über die erbrachten Dienstleistungen aus.
5.4
Die Rechnungen sind innerhalb von 14 Tagen nach dem Rechnungsdatum ohne Abzug zu begleichen.
5.5
Im Falle eines Zahlungsverzugs ist Lead Magneten berechtigt, Verzugszinsen in Höhe von 9 Prozentpunkten über dem jeweiligen Basiszinssatz der Europäischen Zentralbank zu berechnen.
5.6
Das Partnerunternehmen kann eine Aufrechnung nur dann vornehmen, wenn die Gegenforderung unbestritten oder rechtskräftig festgestellt ist.
5.7
Ein Zurückbehaltungsrecht steht dem Partnerunternehmen nur zu, wenn es auf demselben Vertragsverhältnis beruht.
5.8
Kommt das Partnerunternehmen mit einer Zahlung in Verzug, ist Lead Magneten berechtigt, die Erbringung weiterer Dienstleistungen zu verweigern und den Vertrag fristlos zu kündigen.
6. Geheimhaltung und Datenschutz
6.1
Beide Parteien verpflichten sich dazu, sämtliche Informationen, die sie im Rahmen ihrer Zusammenarbeit erhalten, streng vertraulich zu behandeln und nicht an Dritte weiterzugeben.
6.2
Die Parteien verpflichten sich, die geltenden Datenschutzbestimmungen einzuhalten und insbesondere die Vertraulichkeit und Sicherheit personenbezogener Daten zu gewährleisten.
6.3
Im Rahmen der Vertragsdurchführung verarbeitet Lead Magneten personenbezogene Daten. Weitere Informationen zur Verarbeitung personenbezogener Daten sind in der Datenschutzerklärung von Lead Magneten zu finden.
7. Haftung
7.1
Lead Magneten haftet gegenüber Unternehmen (gemäß § 14 BGB) mit Ausnahme der Verletzung wesentlicher Vertragspflichten nur im Falle von Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit seitens der gesetzlichen Vertreter, leitenden Angestellten oder sonstiger Erfüllungsgehilfen. Für einfache Fahrlässigkeit dieser Personen haftet Lead Magneten bei Verletzung von Vertragspflichten.
7.2
Die Haftung von Lead Magneten ist, außer im Falle von Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit seitens gesetzlicher Vertreter, leitender Angestellter oder sonstiger Erfüllungsgehilfen, auf typische und vorhersehbare Schäden beschränkt. Eine Haftung für mittelbare Schäden besteht nur bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit seitens gesetzlicher Vertreter, leitender Angestellter oder sonstiger Erfüllungsgehilfen von Lead Magneten.
7.3
Die genannten Haftungsausschlüsse und -beschränkungen gelten nicht im Falle der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit oder soweit zwingende gesetzliche Regelungen einem solchen Haftungsausschluss entgegenstehen.
7.4
Wenn und soweit die Haftung von Lead Magneten beschränkt oder ausgeschlossen ist, gilt dies ebenso für die persönliche Haftung von Erfüllungsgehilfen, Vertretern und Arbeitnehmern.
7.5
Lead Magneten ist nicht für Pflichtverletzungen verantwortlich, die im Rahmen eines etwaigen Schuldverhältnisses zwischen Anfragendem und Partnerunternehmen auftreten, sofern Lead Magneten kein eigenes Verschulden nachgewiesen werden kann. Im Falle einer dennoch erfolgten Inanspruchnahme ist der jeweils andere Nutzer dafür verantwortlich, Lead Magneten von sämtlichen Ansprüchen freizustellen. Dies gilt auch, wenn das Schuldverhältnis nicht mit einem Partnerunternehmen, sondern mit einem anderen Unternehmen besteht, an das Lead Magneten die Daten berechtigterweise weitergegeben hat.
8. Vertragsdauer und Kündigung
8.1
Sofern keine abweichende Vereinbarung getroffen wurde, wird der Vertrag zwischen Lead Magneten und dem Partnerunternehmen auf unbestimmte Zeit geschlossen.
8.2
Beide Parteien können den Vertrag mit einer Frist von zwei Wochen zum 15. eines jeden Monats oder zum Monatsende kündigen.
8.3
Das Recht zur außerordentlichen Kündigung aus wichtigem Grund bleibt unberührt. Ein solcher wichtiger Grund liegt insbesondere vor, wenn eine Partei wesentliche Vertragspflichten verletzt oder die Insolvenz der anderen Partei beantragt oder eröffnet wird.
9. Übertragung von Rechten auf Dritte
9.1 Lead Magneten behält sich das Recht vor, die Rechte und Pflichten aus dem Vertragsverhältnis ganz oder teilweise auf einen Dritten zu übertragen, ohne eine Ankündigungsfrist einzuhalten.
9.2 Sollte Lead Magneten die Rechte und Pflichten vollständig oder teilweise auf einen Dritten übertragen, hat das Partnerunternehmen das Recht, das Vertragsverhältnis zum Zeitpunkt des Übergangs zu beenden.
10. Änderung und Anpassung der AGB und Konditionen von Lead Magneten
10.1
Lead Magneten behält sich das Recht vor, die AGB mit Wirkung für die Zukunft zu ändern, sofern dies für die Partnerunternehmen zumutbar ist. Zumutbarkeit liegt insbesondere vor, wenn die Änderungen keine wesentlichen Nachteile für die Vertragspartner mit sich bringen, die zugrundeliegende Rechtslage dies erfordert oder neue Liefer- und Leistungsmerkmale hinzukommen, die neue oder zusätzliche Regelungen erfordern.
10.2
Änderungen werden den Partnerunternehmen spätestens zwei Wochen vor dem Inkrafttreten der neuen AGB per E-Mail mitgeteilt. Sofern das Partnerunternehmen den neuen AGB nicht innerhalb von zwei Wochen nach Erhalt der Mitteilung widerspricht, gelten die geänderten AGB als angenommen. Lead Magneten verpflichtet sich zudem, in der Mitteilung der neuen AGB auf die genannte Frist und die Folgen des nicht erfolgten Widerspruchs hinzuweisen.
10.3
Lead Magneten ist berechtigt, die Lieferkonditionen, insbesondere die Leadpreise, nach billigem Ermessen anzupassen und die ausgewiesenen Preise zu erhöhen, wenn eine weitere Leistungserbringung ohne Preisanpassung für Lead Magneten unzumutbar ist. Dies kann insbesondere bei deutlich veränderten Kostenstrukturen der Fall sein, worauf bei der Ankündigung der Preisänderung transparent eingegangen wird.
10.4
Lead Magneten wird dem Partnerunternehmen die Preisänderung mindestens zwei Wochen vor dem Inkrafttreten per E-Mail ankündigen, unter Verwendung der uns mitgeteilten E-Mail-Adresse der Hauptansprechperson. Sofern das Partnerunternehmen der Preiserhöhung nicht innerhalb von 4 Wochen nach Ankündigung in Textform widerspricht, gilt dies als Einverständnis zur angekündigten Preiserhöhung. Diese Einverständniserklärung wird Lead Magneten in der Preisänderungsankündigung gesondert hervorheben.
11. Schlussbestimmungen
11.1
Für Kaufleute, juristische Personen des öffentlichen Rechts und/oder öffentlich-rechtliche Sondervermögen ist der Gerichtsstand und Erfüllungsort der Sitz von Lead Magneten, Freiburg im Breisgau.
11.2
Es gilt ausschließlich das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des internationalen Privatrechts und des UN-Kaufrechts.
11.3
Sollte sich eine Bestimmung dieser AGB oder sonstiger vertraglicher Vereinbarungen zwischen dem Partnerunternehmen und Lead Magneten als unwirksam herausstellen oder aufgrund einer nachträglichen Entwicklung unwirksam werden, bleiben die übrigen Bestimmungen hiervon unberührt.
11.4
Für den Fall einer unwirksamen Bestimmung oder einer Regelungslücke tritt das Gesetz an die Stelle der unwirksamen Bestimmung oder Regelungslücke.
Stand: Februar 2024